Ein Gewinde-Gutlehrdorn prüft das Paarungsmaß des Innengewindes. Er prüft hierbei die Einhaltung des Mindestmaßes des Flankendurchmessers einschließlich der Steigungsabweichung, Teilflankenabweichungen und Formabweichungen, die eine scheinbare Verkleinerung des Flankendurchmessers bewirken. Er prüft auch die Einhaltung des Mindestmaßes des Außendurchmessers. Diese Lehre prüft nicht den Kerndurchmesser des Werkstückes.
Der Gewinde-Gutlehrdorn muss sich von Hand ohne Anwendung besonderer Kraft in die ganze Länge des Werkstückgewindes einrschrauben lassen. Ist das Einschrauben nicht möglich, genügt das Werkstückgewinde nicht den Anforderungen.
Ein Gewinde-Ausschusslehrdorn prüft, ob der Ist-Flankendurchmesser das vorgeschriebene Höchstmaß überschreitet.
Der Gewinde-Ausschusslehrdorn darf sich von Hand ohne Anwendung besonderer Kraft in das Werkstückgewinde von beiden Seiten nicht mehr als zwei Umdrehungen einschrauben lassen. Lässt er sich mehr als zwei Umdrehungen einschrauben, genügt das Werkstückgewinde nicht den Anforderungen.
Ein Gewinde-Gutlehrring prüft das Paarungsmaß des Bolzengewindes, d. h. er prüft die Einhaltung des Flankendurchmessers einschließlich der Formabweichung und Steigungsabweichung sowie Teilflankenabweichungen, die eine scheinbare Vergrößerung des Werkstückgewindes bewirken.
Er prüft auch die Einhaltung des Größtmaßes des Kerndurchmessers. Der Außendurchmesser des Außengewindes wird von dieser Lehre nicht geprüft.
Der Gewinde-Gutlehrring muss sich von Hand ohne Anwendung besonderer Kraft auf die ganze Länge des Gewindebolzens aufschrauben lassen. Ist das Aufschrauben nicht möglich, genügt das Werkstückgewinde nicht den Anforderungen.
Der Gewinde-Ausschusslehrring prüft, ob der Flankendurchmesser des hergestellten Werkstückes das festgelegte Mindestmaß unterschreitet, also der Flankendurchmesser zu klein ist.
Der Gewinde-Ausschusslehrring darf sich von Hand ohne Anwendung besonderer Kraft auf das Bolzengewinde nicht mehr als zwei Umdrehungen aufschrauben lassen. Lässt er sich mehr als zwei Umdrehungen aufschrauben, genügt das Bolzengewinde nicht den Anforderungen.
Beispiele sind metrische Gewinde nach DIN 158, NPT-Gewinde nach ANSI B1.20.1, Rohrgewinde nach DIN 2999, ISO 7-2:1982 oder ISO 7-2:2000.
Der Grenzlehrdorn wird von Hand ohne Anwendung besonderer Kraft in das Werkstückgewinde eingeschraubt. Die größte zulässige Abweichung bei der Lehrung handelsüblicher Erzeugnisse ist eine Umdrehung mehr (hintere Stufe) oder eine Umdrehung weniger (vordere Stufe) von der Messebene am Lehrdorn.
Erreicht das Werkstück die vordere Stufe nicht oder geht über die hintere Stufe hinaus, genügt das Werkstückgewinde nicht den Anforderungen.
Der Grenzlehrring wird von Hand ohne Anwendung besonderer Kraft auf das Bolzengewinde aufgeschraubt. Die größte zulässige Abweichung bei der Lehrung handelsüblicher Erzeugnisse ist eine Umdrehung mehr (obere Ebene) oder eine Umdrehung weniger (untere Ebene) von der Messebene am Lehrring.
Erreicht das Werkstück die untere Ebene nicht oder geht über die obere Ebene hinaus, genügt das Bolzengewinde nicht den Anforderungen.
Diese Lehrdorne mit der Bezeichnung "MultiCheck" ermöglichen gleichzeitig das Prüfen des Gewindes auf Lehrenhaltigkeit und das Ablesen der Gewindetiefe bis 4x Gewindedurchmesser. Sonderausführungen sind bis 6xD lieferbar. Wir bieten 3 Ausführungen an:
Ablesegenauigkeit: MultiCheck "Skala": 0,5 mm / MultiCheck "Nonius": 0,1 mm / MultiCheck "Digital": 0,01 mm